VII. Kosten- und Entschädigungsfolgen A. Kosten des Verfahrens vor dem Schweizer Sportgericht 1. Höhe der Verfahrenskosten 58. Nach Art. 25 Abs. 1 VerfRegl befindet das Schweizer Sportgericht in seinem Entscheid über die Kosten des Verfahrens. 59. Unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falls - es handelt sich hier im Vergleich mit weiteren Ethikfällen (auch unter dem Aspekt des Verfahrensaufwands) um einen Fall mittlerer Komplexität - werden die Verfahrenskosten vor dem Schweizer Sportgericht auf CHF 1'500 festgelegt. Dabei ist festzuhalten, dass dieser Betrag bei Weitem nicht kostendeckend ist. 2. Verteilung der Verfahrenskosten