_ überprüfen solle (vgl. Rz. 105 des Untersuchungsberichts). − Es lässt sich nicht nachweisen, dass die angeschuldigte Person angeordnet hat, F.________ und G.________ müssten getrennt vom übrigen Team an einem eigenen Tisch essen. Allerdings hatte die angeschuldigte Person von dieser Ungleichbehandlung Kenntnis und ist gegen die separate Platzierung nicht vorgegangen. Infolge der separaten Platzierung hat der Informationsfluss zwischen Betreuungsstaff und Athleten gelitten (vgl. Rz. 107 des Untersuchungsberichts).