wie allen anderen selektionierten Athleten die Gelegenheit gegeben, am Athletiktraining teilzunehmen, und die angeschuldigte Person hat ihnen auch ein Video-Feedback angeboten; auf dieses Feedback haben F.________ und G.________ aus eigenen Stücken (teilweise) verzichtet (vgl. Rz. 102 des Untersuchungsberichts). − Es lässt sich nicht nachweisen, dass die angeschuldigte Person das Servicepersonal im Hotel angewiesen bzw. darauf aufmerksam gemacht hätte, dass sie das Corona- Zertifikat von F.________ bzw. G.________ überprüfen solle (vgl. Rz.