84 f. 6 Vgl. BGer 5A_21/2011 vom 10. Februar 2012, E. 5.4.3. 16 Regeln zur Covid-Prävention, dem Anliegen, eine Covid-Ansteckung mit Blick auf die anstehenden Olympischen Spiele um jeden Preis zu vermeiden, sowie der Vorgeschichte sachliche GrĂ¼nde. Ferner wurde F.________ und G.________ wie allen anderen selektionierten Athleten die Gelegenheit gegeben, am Athletiktraining teilzunehmen, und die angeschuldigte Person hat ihnen auch ein Video-Feedback angeboten;