Sie hatten dort eine andere Garderobe zu benutzen als die anderen Athleten. Dies geschah auf Anweisung des IBSF, ohne dass die angeschuldigte Person involviert gewesen wäre (vgl. Rz. 101 des Untersuchungsberichts). − Die angeschuldigte Person ist nicht dafür verantwortlich, dass F.________ und G.________ vom Physiotherapeuten H.________ (einmal) vom Teambus abgewiesen worden sind; soweit sie im weiteren Verlauf der Woche verpflichtet wurden, im Bus eine Maske zu tragen, hatte diese Massnahme angesichts der damals geltenden