__ anstanden und eine Ansteckung mit dem Coronavirus angesichts der strengen Regeln, die diesbezüglich zu befolgen waren, für betroffene Sportler wie auch Betreuungspersonen das Olympia-Aus (und damit das Verpassen des eigentlichen Höhepunkts des vierjährigen Olympiazyklus) hätte bedeuten können (vgl. Rz. 98 des Untersuchungsberichts sowie Befragung der angeschuldigten Person durch das Sportgericht). − F.________ und G.________ reisten aufgrund ihrer Covid-Quarantäne verspätet zu der Junioren-WM in Z.________ an. Sie hatten dort eine andere Garderobe zu benutzen als die anderen Athleten.