Dieses Verhalten wurde von der angeschuldigten Person, wie auch von anderen Verbandsvertretern, als eigentlicher Vertrauensbruch gewertet, zumal wenig später (4. Februar 2022 - 20. Februar 2022) die Olympischen Spiele in W.________ anstanden und eine Ansteckung mit dem Coronavirus angesichts der strengen Regeln, die diesbezüglich zu befolgen waren, für betroffene Sportler wie auch Betreuungspersonen das Olympia-Aus (und damit das Verpassen des eigentlichen Höhepunkts des vierjährigen Olympiazyklus) hätte bedeuten können (vgl. Rz.