2 Eine psychische Beeinträchtigung liegt insbesondere dann vor, wenn eine Person unter Ausnützung ihrer Machtposition oder eines Abhängigkeitsverhältnisses gegenüber einer anderen Person durch absichtliches, anhaltendes oder wiederholendes kontaktloses Verhalten eine krankheitswertige Veränderung bei der betroffenen Person hervorruft." 45. Ob eine dieser Ethikbestimmungen verletzt ist, ist nachfolgend zu prüfen. Hierfür gilt es vorab, den massgeblichen Sachverhalt festzustellen.