29. Mit Verfügung vom 29. Januar 2025 lud das Gericht die Parteien auf den 5. Februar 2025, 10.30 Uhr, zur Hauptverhandlung vor, und informierte darüber, dass diese in Form einer Videokonferenz durchgeführt werde. Ferner orientierte es über den in Aussicht genommenen Ablauf der Hauptverhandlung. 30. Am 5. Februar 2025 fand die mündliche Hauptverhandlung statt, wobei SSI an den bereits gestellten Anträgen festhielt und A.________ sinngemäss um vollumfänglichen Freispruch ersuchte. Im Rahmen der Hauptverhandlung befragte das Gericht A.________ ausführlich zur Sache.