8. Es sei zu Gunsten von Swiss Sport Integrity durch A.________ zu begleichender Ersatz der Parteikosten zu sprechen. Eventualiter: Es seien keine Parteikosten zu Lasten der Stiftung Swiss Sport Integrity zu sprechen." 23. Mit Präsidialverfügung vom 24. März 2024 nahm die Disziplinarkammer des Schweizer Sports vom Eingang des Untersuchungsberichts Kenntnis und eröffnete ein Verfahren wegen möglichen Verstosses insbesondere gegen Art. 2.1.5 Ethik-Statut.