_ begangener Verstoss gegen Art. 2.1.5 Ethik-Statut des Schweizer Sports von Swiss Olympic festzustellen. 5. A.________ sei im Sinne von Ziff. 6.1 Abs. 1 lit. a Ethik-Statut schriftlich zu verwarnen. 6. Ein Teil der Kosten des Untersuchungsverfahrens vor der Stiftung Swiss Sport Integrity im Betrag von CHF 500 sei A.________ zu überbürden. 7. Die Verfahrenskosten vor der Disziplinarkammer seien A.________ aufzuerlegen. Eventualiter: Der Stiftung Swiss Sport Integrity seien keine Verfahrenskosten aufzuerlegen. 8. Es sei zu Gunsten von Swiss Sport Integrity durch A.____