Die Selektionskommission habe sie deshalb nicht für die WM nominieren wollen. Viele Athleten seien später an die Olympiade gegangen und mit den strikten Vorgaben für die Olympiade in W.________ seien viele gefährdet gewesen, auch die angeschuldigte Person. Es habe dann einen Rekurs eines Clubs gegeben und der Vorstand von Swiss Sliding habe den Rekurs gutgeheissen, sodass F.________ und G.________ an die WM hätten gehen dürfen. Die angeschuldigte Person sei mit dem Entscheid nicht zufrieden gewesen. Er habe "die 5 nicht geradestehen lassen" können. Sie habe erst nach der WM von F.___