__ seien dann aber Corona-positiv an die Bahn gekommen. Das sei anlässlich des ersten Trainings für den Weltcup (nicht am Rennen selber), an einem Sonntag gewesen - entweder dem 9. oder dem 10. Januar 2022. F.________ habe dort mit der angeschuldigten Person gesprochen und ihn gefragt, ob er Spurfahren dürfe. Zu diesem Zeitpunkt habe die angeschuldigte Person noch nicht gewusst, dass F.________ Corona-positiv gewesen sei. Die angeschuldigte Person habe dann bei der Bahn nachgefragt, ob F.________ und G.________ Spurfahren dürfen bzw. habe das organisieren wollen. Das habe ihm die Bahn auch betätigt.