Am 15. Januar 2022 sei er beim Arzt gewesen und sei negativ getestet worden. Am selben Tag seien G.________ und er dann entsprechend auch an die Bobbahn gegangen. Dort sei auch die angeschuldigte Person gewesen. Er habe ihn begrüsst und kurz "Hallo" gesagt. Ansonsten hätten sie nichts zusammen gesprochen. Die angeschuldigte Person habe gemeint, G.________ und er seien noch in Quarantäne. Deshalb habe er dies dann so dem Verband gemeldet. Der Verband habe G.________ und ihn sodann für die WM gesperrt. Sie hätten dann aber erfolgreich Rekurs gegen diesen Entscheid eingereicht.