18. Nachdem verschiedene Versuche zur Ansetzung eines Gesprächs gescheitert waren, befragte SSI am 13. März 2023 F.________. Das von F.________, trotz mehrmaliger Nachfrage, nicht unterzeichnete Gesprächsprotokoll enthält die Aussage, dass die angeschuldigte Person am 31. Dezember 2021 die Schlitten von ihm und seinem Bruder E.________ nicht in die Bahn legen wollt. Die angeschuldigte Person habe gemeint, E.________ und F.________ hätten viel besseres Material als die anderen Athletinnen, insb. auch wegen des Geldes. Dadurch seien sie ohnehin bevorzugt. Deshalb habe die angeschuldigte Person die Schlitten nicht an die Bahn tragen wollen.