Er habe die Videos auf dem Laptop gehabt und sie H.________ gegeben, welcher sie den Athletinnen weitergegeben habe. Auch stimme es nicht, dass er im Hotel einer Serviererin gesagt hätte, die beiden hätten kein Corona-Zertifikat. Er hätte gar nicht im Hotel übernachtet und sei nur ab und zu dort gewesen. Zudem hätte er F.________ und G.________ auch nicht vom Swiss Sliding-Bus abgewiesen. Er habe auch nie eine solche Anweisung gegeben. F.________ und G.________ seien - aufgrund ihres positiven Corona- Tests - zuerst selbständig bzw. verspätet nach X.________ angereist. Zudem würden sie ohnehin immer in ihrem Privatauto an die Wettkämpfe anreisen.