Das habe er gar nicht entscheiden können und habe damit nichts zu tun gehabt. Die Umkleidekabinen würden der Bahn gehören. Er selber habe jeweils zu Hause übernachtet, sei aber jeden Tag ins Hotel gefahren. Nicht er habe entschieden/angewiesen, dass die beiden an einem separaten Tisch hätten essen müssen. Dies sei K.________ von Swiss Sliding gewesen. Dieser habe überhaupt nicht gewollt, dass die beiden im Speisesaal vom Hotel essen würde, da er seine Athleten habe schützen wollen. Es stimme auch nicht, dass er Videos vom Training nicht oder nur widerwillig mit F.________ und G.________ geteilt habe. Sie hätten alle gleichbehandelt.