Der negative Corona Test hätte aber nie gemacht werden können, denn - wie sich im Nachhinein herausgestellt habe - seien die beiden Athleten am 7. Januar 2022 Corona-positiv getestet worden. F.________ habe sich ihm am 10. Januar 2022 dennoch ohne Schutzmaske gegenübergestellt und ihn gefragt, ob er Spurlauf fahren könne. Nach der WM in X.________ sei die Olympiade in W.________ gewesen und er sei in einem Anstellungsverhältnis mit Swiss Sliding gestanden, hätte also in einem positiven Corona-Fall seinem Job nicht nachgehen können.