Ihre Vermutung sei, dass die angeschuldigte Person F.________ und sie "in die Pfanne [habe] hauen" wollen , da sie sich gegen ihn durchgesetzt hätten. Gemäss G.________ seien ihnen die Trainingszeiten nur auf ihre Nachfrage hin mitgeteilt worden. Sie hätten aber auf Nachfrage dann auch mitkommen dürfen. Im Bus hätten sie die Maske aufziehen müssen, die anderen Athletinnen jedoch nicht. Auch habe es einen Trainingsplan gegeben, wovon die beiden nichts gewusst hätten; sie hätten das erst herausgefunden, als sie Mitte Woche die Selbsttests gemacht hätten.