Zwar seien auch F.________ und sie von den Betreuern von Swiss Sliding gefilmt worden. Aber ein gemeinsames Videostudium, wie dies normalerweise üblich sei, habe es nicht gegeben. Sie "hätte auch mehr zum Funk gehen können", habe sich aber gedacht, wenn die angeschuldigte Person sie so ausschliesse, müsse sie "auch nicht noch etwas von ihm hören". Einmal sei auch die Bedienung im Hotel auf sie zugekommen und hätte sie um ein gültiges Corona-Zertifikat gefragt. Sie vermute, dass die angeschuldigte Person der Bedienung mitgeteilt hätte, dass sie kein Zertifikat hätten. Ihre Vermutung sei, dass die angeschuldigte Person F.___