Gemäss ihrem Vater sei zu diesem Zeitpunkt aber gerade der Wechsel betreffend Quarantänedauer gewesen. F.________ und sie seien am 10. Januar 2022 zu Fuss und mit Maske für den Weltcup an die Bahn runtergelaufen. Die angeschuldigte Person hätte sie dort gesehen, was die Sanktion ausgelöst habe - beide seien von der WM ausgeschlossen worden. Gemäss G.________ hätten die beiden diesen Entscheid dann erfolgreich angefochten. F.________ und sie hätten aber erst mit einem Tag Verspätung, also am 17. Januar 2022, nach X.________ reisen dürfen. Der Corona-Test bei der Akkreditierung in X.________ sei bei beiden negativ ausgefallen.