Daraufhin sei der Staff von Swiss Sliding vom Vorstand zurückbeordert worden. Er (I.________) sei dann als Verbindungsperson eingesetzt worden, da die Fronten verhärtet gewesen seien. Er sei so auch Teil des Chats gewesen, zusammen mit der angeschuldigten Person, H.________ und allen anderen Athletinnen. Die Abklärungen, ob F.________ und G.________ überhaupt nach Z.________ gehen dürften, habe alle er gemacht und nicht der Verband. Der Verband hätte eigentlich bemüht sein sollen, dass seine Athletinnen anreisen können, hätte sie akkreditieren müssen etc. Der Support sei aber gleich null gewesen.