3 Corona-Zertifikat gehabt. Die angeschuldigte Person habe die beiden aber sehr schlecht empfangen. So habe er zwei Meter Abstand gehalten und keine Hände geschüttelt. Dies, obwohl der Schnelltest vor Ort ebenfalls negativ gewesen sei. Die Bahnbegehung habe er dann in sehr schnellem Durchlauf und auch nicht richtig gemacht. Nachdem die angeschuldigte Person mit dem IBSF gesprochen habe, habe der IBSF G.________ und ihm mitgeteilt, dass sie sich beim Juniorenstart umziehen müssten. Das Ganze sei aber von der angeschuldigten Person ausgegangen.