8. Zudem seien die beiden Söhne des Melders (A.________), E.________ und F.________, anlässlich der Skeleton Schweizermeisterschaften vom [...] (nachfolgend "SM") durch die angeschuldigte Person, damals Trainer bei Swiss Sliding, diskriminiert und ungleich behandelt und in ihrer psychischen Integrität verletzt worden. Dies sei dadurch geschehen, dass die angeschuldigte Person eine Stunde vor den SM in die Kabine getreten sei und allen anwesenden Athletinnen mitgeteilt habe: "Die Schlitten der E.________ und F.________ werde ich nicht an den Start tragen".