{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-04-04", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-36_2025-04-04.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-36---Entscheid-vom-04-04-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "2b875be98d8a2734a6238773a6272865"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/36"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:55", "Checksum": "fc25769776350effbe2ffb17378162c4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/36\n\n 10\ngewesen. Er habe diese Reaktion im Hinblick auf die Olympiade verstehen können. Seit dem\nVorfall am Weltcup habe sich die Kommunikation zwischen der angeschuldigten Person und\nF.________ und G.________ noch schwieriger gestaltet. Nach Gutheissung ihres Rekurses\nseien F.________ und G.________ alleine zu den WM angereist. Sie hätten bereits einen\nChat eröffnet über WhatsApp und darin vereinbart, dass sie im Bus alle Masken tragen und\nsich jeden Tag testen würden. Dies hätten F.________ und G.________ aufgrund dessen,\ndass sie nachgerückt seien, (zuerst) nicht mitbekommen. Dadurch, dass F.________ und\nG.________ erst später angereist seien, habe es sich so ergeben, dass sie an einem\nseparaten Tisch hätten sitzen müssen. Sie hätten schon von Anfang an einen kleineren Tisch\ngehabt, als die beiden noch nicht da gewesen seien. Sie seien alle unsicher gewesen und\nhätten kein Risiko eingehen wollen. Er wisse nicht mehr, wer das so entschieden habe. Die\nbeiden seien dann nicht mehr an ihren Tisch gekommen. Sie hätten das ihm gegenüber auch\nnicht zum Thema gemacht. Es sei aber schon komisch gewesen, dass sie alleine dort hätten\nsitzen müssen und es sei auch nicht in Ordnung gewesen. Die zentrale Kommunikation sei\nüber den Gruppenchat gelaufen. Das habe er in Absprache mit der angeschuldigten Person\nkoordiniert. Aufgrund dessen, dass nicht alle am selben Tisch gesessen seien, hätten\nF.________ und G.________ vielleicht schon gewisse Informationen nicht erhalten. Der\nHauptkanal betreffend die Informationen sei aber über den Chat gelaufen. F.________ und\nG.________ seien nicht aus der Wochenplanung ausgeschlossen worden. Sie hätten sie\ngenauso wie die anderen Athleten behandelt, und sie hätten auch mit ihnen ins\nAthletiktraining gehen können. Sie hätten sich teils aber selber abgesondert, z.B. beim\nAthletiktraining. Auch seien die beiden in die Video-Analyse integriert worden. Sie hätten\nimmer Videos gemacht. Diese seien ihnen auch zugestellt worden. F.________ und\nG.________ hätten sie aber nicht mit ihnen besprechen wollen, sondern hätten sie mit ihren\neigenen Betreuern analysiert. Zu Beginn hätten sich F.________ und G.________ in einer\nseparaten Garderobe umziehen müssen. Das sei aber vom IBFS ausgekommen. Alle, die\nnicht ganz gesund gewesen seien etc., hätten sich zur Sicherheit in einer anderen Garderobe\numziehen müssen. Man habe F.________ und G.________ einmal gesagt, dass sie nicht im\nBus mitfahren dürften. Erst als sie sich dann auch (auf Covid) getestet hätten, hätten sie\nmitfahren dürfen. Es habe grundsätzlich nicht viel Platz vor Ort gehabt, um die Kufen zu\nschleifen. Er habe nicht mitbekommen, dass ihnen jemand anderes gesagt hätte, dass sie\nnicht in den Raum im Hotel gehen dürften. Es wäre für sie ebenfalls möglich gewesen, dort\ndie Kufen zu schleifen. Zudem habe es unten im Hotel weitere Räume gegeben, die sie\nhätten nutzen können. Normalerweise würden dies die Athletinnen selber organisieren.\nF.________ und G.________ hätten wohl auch nicht danach gefragt. Man habe gemunkelt,\ndass F.________ und G.________ keine echten Coronazertifikate hätten und diese gefälscht\nhätten. Dieses Gerücht sei im Umlauf gewesen und sei dann wahrscheinlich auch zum\nServicepersonal gekommen. Er habe das Servicepersonal nicht angewiesen und hätte das\nauch nicht mitbekommen, dass es sonst jemand gemacht hätte. Grundsätzlich seien die\nbeiden korrekt behandelt worden in X.________. Dass im Hotel nicht alle am selben Tisch\nplatziert worden seien, sei nicht korrekt gewesen. Dies habe dann wohl auch Nachteile für\ndie beiden an diesem Anlass gehabt. Die Beziehung zwischen den beiden Athleten und der\nangeschuldigten Person sei schon immer etwas belastet gewesen, da die beiden einen\nprivaten Coach gehabt hätten.\n\n21. Am 9. Oktober 2023 finalisierte SSI seinen Untersuchungsbericht wegen allfälligen\nVerstosses gegen das Ethik-Statut des Schweizer Sports.\n\n11\nD. Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports\n\n22. Am 31. Oktober 2023 überwies SSI seinen Untersuchungsbericht vom 9. Oktober 2023 mit\n24 Beilagen und Beilagenverzeichnis der Disziplinarkammer des Schweizer Sports. Es\nwurden folgende Anträge gestellt:\n\n"}