{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-04-04", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-36_2025-04-04.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-36---Entscheid-vom-04-04-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "2b875be98d8a2734a6238773a6272865"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/36"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:55", "Checksum": "fc25769776350effbe2ffb17378162c4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/36\n\n 9\nmit ihr Materialkontrolleur und in der Jury gewesen. Das sei das Einzige gewesen, was seine\nAufgabe gewesen sei. Es sei gar nicht seine offizielle Aufgabe an der SM gewesen, die\nSchlitten in die Bahn zu legen, das sei Club-Sache. Nach der SM sei ein Weltcup in\nL.________ gewesen. Swiss Sliding hätte im Vorfeld auch immer kommuniziert, wie man\nvorzugehen habe, wenn man Corona habe etc. F.________ und G.________ seien dann aber\nCorona-positiv an die Bahn gekommen. Das sei anlässlich des ersten Trainings für den\nWeltcup (nicht am Rennen selber), an einem Sonntag gewesen - entweder dem 9. oder dem\n10. Januar 2022. F.________ habe dort mit der angeschuldigten Person gesprochen und ihn\ngefragt, ob er Spurfahren dürfe. Zu diesem Zeitpunkt habe die angeschuldigte Person noch\nnicht gewusst, dass F.________ Corona-positiv gewesen sei. Die angeschuldigte Person\nhabe dann bei der Bahn nachgefragt, ob F.________ und G.________ Spurfahren dürfen\nbzw. habe das organisieren wollen. Das habe ihm die Bahn auch betätigt. Dafür wäre aber\nein negativer Corona-Test der Athleten nötig gewesen. Diesen hätten die beiden aber nicht\nliefern können. Die angeschuldigte Person habe dann mehrfach gesagt, dass sie einen\nnegativen Corona-Test bräuchten, sonst könnten sie nicht fahren. Dann hätten die beiden\neinen positiven Corona-Test geliefert. Sie seien also trotz positivem Corona-Test an die Bahn\ngekommen und hätten mit der angeschuldigten Person gesprochen. Die\nSelektionskommission habe sie deshalb nicht für die WM nominieren wollen. Viele Athleten\nseien später an die Olympiade gegangen und mit den strikten Vorgaben für die Olympiade\nin W.________ seien viele gefährdet gewesen, auch die angeschuldigte Person. Es habe\ndann einen Rekurs eines Clubs gegeben und der Vorstand von Swiss Sliding habe den Rekurs\ngutgeheissen, sodass F.________ und G.________ an die WM hätten gehen dürfen. Die\nangeschuldigte Person sei mit dem Entscheid nicht zufrieden gewesen. Er habe \"die 5 nicht\ngeradestehen lassen\" können. Sie habe erst nach der WM von F.________ und G.________\ngehört, dass sie an einem Einzeltisch hätten sitzen müssen und nicht in den Team-Bus\nhätten einsteigen dürfen. Sie sei aber nicht vor Ort gewesen, habe erst nach der WM von\nden Athleten, der angeschuldigten Person bzw. H.________ verschiedene Sachen gehört.\nEs sei schwierig für sie einzuschätzen, was korrekt sei. Sie könne sich schon vorstellen, dass\ndie angeschuldigte Person unfair gewesen sei. Umgekehrt könne sie sich aber auch\nvorstellen, dass die Vorwürfe gegen ihn ungerechtfertigt seien. Während der WM sei nichts\nan Swiss Sliding herangetragen worden. Swiss Sliding sei für die Organisation vom Hotel etc.\nzuständig. Vor Ort würden dann nur die Umstände des Trainings etc. durch den Trainier und\nden Physio organisiert.\n\nIm Nachgang an das Gespräch hat J.________ diverse Unterlagen bei SSI eingereicht, so z.B.\ndas Aufgabenheft der angeschuldigten Person, die Informationen an die Athletinnen bzgl.\nUmgang mit Corona sowie eine Zusammenfassung des Fehlverhaltens von F.________ und\nG.________ anlässlich ihrer Anwesenheit an der Bobbahn vom 10. Januar 2022.\n\n20. Am 27. März 2023 hat SSI sodann mit H.________, Masseur und Betreuer von Swiss Sliding,\ntelefoniert. H.________ berichtete, er sei an Grossanlässen zum Teil auch Delegationsleiter\nund zuständig für die Organisation. An den SM sei er nicht vor Ort gewesen und könne nicht\nsagen, was genau vorgefallen sei. F.________ und G.________ seien am Skeleton-Weltcup\n2022 in V.________, welcher kurz vor der WM stattgefunden habe, anwesend gewesen und\nhätten dort mit der angeschuldigten Person gesprochen. Im Nachhinein habe sich\nherausgestellt, dass die beiden positiv auf Corona getestet worden seien und dies gewusst\nhätten, aber trotzdem an die Bahn gegangen seien und mit der angeschuldigten Person\nKontakt aufgenommen hätten. Die Situation im Swiss Sliding-Team sei aufgrund von Corona\nund der bevorstehenden Olympiade in W.________ (welche sehr strenge Covid-Regeln\nhatte) sowieso schon äusserst angespannt gewesen. Die angeschuldigte Person sei damals\naufgrund dieses Vorfalls ausser sich gewesen. Eine Covid-lnfektion hätte das Aus für die\nOlympiade bedeuten können. Für einige Athleten wäre das ein Verlust von vier Jahren\n\n"}