{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-04-04", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-36_2025-04-04.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-36---Entscheid-vom-04-04-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "2b875be98d8a2734a6238773a6272865"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/36"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:55", "Checksum": "fc25769776350effbe2ffb17378162c4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/36\n\n 8\nsie gedacht, dass sie mit ihnen im Verbandsbus auch an die Bahn fahren könnten. Das\nhätten sie aber nicht gedurft. Als G.________ ihren Schlitten habe einladen wollen, habe\nH.________ gesagt \"ihr fährt dann mit Eurem Auto\". Sie seien dann mit seinem Auto zum\nTraining gefahren. Vor dem Rennen hätten sie sodann die Schlitten fürs Rennen nicht mit\nden anderen Athleten präparieren / Kufen schleifen dürfen. Die Begründung sei gewesen,\ndass sie die anderen hätten anstecken können. Sie seien dann in ein nicht benutztes\nRestaurant von einem Kollegen der Familie gegangen, das ca. 20 Auto Fahrminuten von\nX.________ entfernt gewesen sei, um ihre Schlitten zu präparieren. Schlitten könnten nicht\neinfach irgendwo präpariert werden. Zum einen brauche es Strom. Zum anderen\nverursachten die Politurpasten und die Schleifreste Spuren in der Umgebung. Bezüglich der\nBedienung im Hotel brachte F.________ vor, dass die angeschuldigte Person kurz\naufgestanden sei und mit der Serviererin in Richtung Küche verschwunden sei. Dann sei die\nServiererin zu ihnen gekommen und habe sie nach dem Corona-Zertifikat gefragt, welches\nsie ihr natürlich gezeigt hätten. Weiter brachte F.________ vor, die Wochenplanung sei sehr\nschlecht gewesen. Zuerst hätten sie gar keine Informationen gehabt, weil sie nicht in der\ngleichen Chat-Gruppe gewesen seien. Später seien sie zur Gruppe zugelassen worden, aber\nnur schlecht informiert worden. Normalerweise würden die Athleten beim Abendessen am\nTisch sitzen und alles zusammen besprechen. Da sie aber nicht am Tisch mit den anderen\ngesessen seien, hätten die anderen Athleten wohl das Programm besprochen und\nG.________ und er seien nicht informiert worden, auch nicht im Chat. Am nächsten Tag\nseien sie dann jeweils aufgeschmissen gewesen und hätten sich selber jedes Mal aktiv\ninformieren müssen. Bei der Videoanalyse seien sie in den ersten paar Tagen gar nicht dabei\ngewesen. Danach hätten sie die Videos zwar erhalten, sie seien aber nur kurz besprochen\nworden. Insbesondere habe die angeschuldigte Person diese nur elektronisch verschickt.\n\n19. Am 16. März 2023 sprach SSI mit J.________, Chefin Leistungssport und Spartenchefin\nSkeleton bei Swiss Sliding. J.________ äusserte, sie sei vor zwei Jahren zu Swiss Sliding\ngekommen und habe dafür gesorgt, dass das Schweizer Team immer mit zwei\nBetreuungspersonen unterwegs sei, d.h. dass neben dem Trainer also immer eine weitere\nBegleitperson (Physiotherapeut oder Masseur) dabei sei. Die angeschuldigte Person habe\nin einem Arbeitsverhältnis zu Swiss Sliding gestanden und sei als \"lce Coach Skeleton\nNachwuchs\" im Europacup bei Swiss Sliding angestellt gewesen. Bis Ende Saison 2022 habe\nSwiss Sliding mit ihm ein gutes Verhältnis gehabt. Eine Vertragsverlängerung als Trainer sei\naber nicht zustande gekommen. Ferner habe Swiss Sliding gemerkt, dass er auch noch eine\nandere Seite habe. Teils sei er sehr nachtragend. Zudem könne er auch \"hässig\" werden,\nwenn es nicht so laufe wie er wolle. Auch habe er teils Mühe damit, wenn andere nicht\nseiner Meinung seien. Aber er habe auch alles für die Athleten gemacht. Er sei eigentlich\nein guter Trainer gewesen. Der Melder sei schwierig. Er habe mit allen Trainern ein Problem,\nwelche nicht genau das machten, was er wolle. Es habe keinen Trainer gegeben, welcher\ndem Melder passe. Nie sei dem Melder etwas recht, nie sei es gut. Auch sie sei schon von\nihm angegriffen worden. Wenn es nicht laufe, wie er es sich vorstelle, würde man von ihm\nangegriffen. Sie habe nichts davon gehört, dass E.________ und F.________ anlässlich der\nSM durch die angeschuldigte Person ungleich behandelt worden wären. Einer der Söhne\ndes Melders sei an einem Selektionsrennen vor den SM (ca. im Oktober 2021) disqualifiziert\nworden, weil er zu spät gestartet sei. Die Familie des Melders habe dann K.________\nvorgeworfen, dass dieser die Schlitten zu spät in die Spur gelegt habe. Sie habe dies der\nangeschuldigten Person so kommuniziert. Die angeschuldigte Person habe dann gesagt, er\nwürde der Familie des Melders die Schlitten nicht in die Spur legen. Denn er wolle nicht\nschuld daran sein, etwas falsch zu machen. Sie - J.________ - habe ihm nur gesagt: \"Das ist\neine SM, das ist ohnehin nicht unserer/Deine Aufgabe, den Schlitten in die Bahn zu legen\".\nEigentlich seien die Schweizer Meisterschaften eine Sache der Clubs und eine private Sache.\nInsoweit sei er nur als Trainer und nicht als Betreuer dort gewesen. Zudem sei er zusammen\n\n"}