{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-04-04", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-36_2025-04-04.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-36---Entscheid-vom-04-04-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "2b875be98d8a2734a6238773a6272865"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/36"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:55", "Checksum": "fc25769776350effbe2ffb17378162c4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/36\n\n18. Nachdem verschiedene Versuche zur Ansetzung eines Gesprächs gescheitert waren,\nbefragte SSI am 13. März 2023 F.________. Das von F.________, trotz mehrmaliger\nNachfrage, nicht unterzeichnete Gesprächsprotokoll enthält die Aussage, dass die\nangeschuldigte Person am 31. Dezember 2021 die Schlitten von ihm und seinem Bruder\nE.________ nicht in die Bahn legen wollt. Die angeschuldigte Person habe gemeint,\nE.________ und F.________ hätten viel besseres Material als die anderen Athletinnen, insb.\nauch wegen des Geldes. Dadurch seien sie ohnehin bevorzugt. Deshalb habe die\nangeschuldigte Person die Schlitten nicht an die Bahn tragen wollen. Er habe dies zwar nie\nso gesagt, aber indirekt darauf aufmerksam gemacht, dass die Leistungen ohne das Material\nso nicht möglich wären. Die SM habe rund eine Woche gedauert. An den SM hätten sich\nseine Schwester und er mit Corona angesteckt. Sie seien danach in Selbst-Quarantäne\ngegangen. Am 7. Januar 2022 habe er sich nicht gut gefühlt und sei zum Arzt testen\ngegangen. Er sei positiv auf Corona getestet worden und bis zum 15. Januar 2022 in\nQuarantäne gewesen. Am 15. Januar 2022 sei er beim Arzt gewesen und sei negativ getestet\nworden. Am selben Tag seien G.________ und er dann entsprechend auch an die Bobbahn\ngegangen. Dort sei auch die angeschuldigte Person gewesen. Er habe ihn begrüsst und kurz\n\"Hallo\" gesagt. Ansonsten hätten sie nichts zusammen gesprochen. Die angeschuldigte\nPerson habe gemeint, G.________ und er seien noch in Quarantäne. Deshalb habe er dies\ndann so dem Verband gemeldet. Der Verband habe G.________ und ihn sodann für die WM\ngesperrt. Sie hätten dann aber erfolgreich Rekurs gegen diesen Entscheid eingereicht. Auf\nexplizite Nachfrage von SSI, ob sich das Ganze an der Bahn in L.________ wirklich am 15.\nJanuar 2022 zugetragen habe, bestätigte F.________ dies; er habe auch noch das Corona-\nTest Ergebnis von diesem Tag. G.________ und er hätten dann erst einen Tag verspätet (am\n17. Januar 2022) nach X.________ an die WM gehen dürfen. Sie seien am Vormittag früh\nprivat/selbst angereist, damit sie schon am Morgen an der Bahn hätten sein können. Sie\nhätten dann beim IBSF u.a. auch einen Corona-Test machen müssen; dieser sei negativ\nausgefallen und sie seien vom IBSF zur WM zugelassen worden. Die angeschuldigte Person\nhabe sie aber bereits sehr komisch und unfreundlich begrüsst. Das erste, was er ihnen\ngesagt habe, sei \"Bitte Abstand halten\" gewesen. Die Bahnbegehung sei dann schnell\ngegangen, insb. auch weil die angeschuldigte Person ihnen sehr schnell und schlampig\nerklärt habe, wie sie zu fahren hätten. Am gleichen Tag hätten sie noch ein Training gehabt.\nDie angeschuldigte Person habe ihnen dann gesagt, dass sie sich weiter unten in der Damen-\nKabine umziehen müssten, da sie noch Leute anstecken könnten. Danach sei auch die\nzuständige Person von IBSF auf sie zugegangen, und habe sie gebeten, sich in der Damen-\nKabine weiter unten umzuziehen. Nach dem Training seien sie ins Hotel zurückgekehrt. Sie\nhätten sich beim Essen zu den Kollegen setzen wollen. Die angeschuldigte Person oder\nH.________ - dazu sei er sich nicht mehr ganz sicher, die angeschuldigte Person habe nur\nam Abend mit ihnen gegessen - habe ihnen dann aber gesagt, dass sie sich nicht zu ihnen\nan den gleichen Tisch setzen dürften. Das habe die ganze Woche so gegolten. Am nächsten\nTag (Dienstag, 18. Januar 2022) hätten sie zunächst gar keine Informationen im Chat\nerhalten. Da sie beim Essen nicht am gleichen Tisch gesessen seien, hätten sie auch sonst\nkeine Informationen erhalten. H.________ sei für den Chat bzw. diese Organisation\nzuständig gewesen. Auf Nachfrage hätten sie dann die Möglichkeit erhalten, ins\nHallentraining zu gehen. Sie hätten in den Bus gedurft, aber hätten FFP-2-Masken tragen\nmüssen. Am Folgetag, dem 19. Januar 2022, hätten sie sodann erfahren, dass die anderen\nAthleten sowie die Betreuer von Montag bis Mittwoch jeden Tag ohne sie einen Schnell-\nTest gemacht hätten. Erst am Donnerstag hätten sie dann auch einen Schnelltest machen\ndürfen - dieser sei für beide negativ ausgefallen. Am Donnerstag sei ein weiteres Training\ngewesen. Da sie mit dem Team vorher ja bereits im Bus in die Halle gefahren seien, hätten\n\n"}