{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-04-04", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-36_2025-04-04.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-36---Entscheid-vom-04-04-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "2b875be98d8a2734a6238773a6272865"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/36"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:55", "Checksum": "fc25769776350effbe2ffb17378162c4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/36\n\n 6\nJanuar 2022, also am Weltcup in L.________, sei F.________ an der Bahn dann zu ihm\ngekommen und habe ihn gefragt, ob er und G.________ am Weltcup-Rennen Spurlauf\nfahren könnten. Er habe gesagt \"ja klar, ich kläre das mit der Bahn ab und melde mich\". Die\nBahn hätte dann einen negativen Corona-Test verlangt. Der negative Corona Test hätte aber\nnie gemacht werden können, denn - wie sich im Nachhinein herausgestellt habe - seien die\nbeiden Athleten am 7. Januar 2022 Corona-positiv getestet worden. F.________ habe sich\nihm am 10. Januar 2022 dennoch ohne Schutzmaske gegenübergestellt und ihn gefragt, ob\ner Spurlauf fahren könne. Nach der WM in X.________ sei die Olympiade in W.________\ngewesen und er sei in einem Anstellungsverhältnis mit Swiss Sliding gestanden, hätte also\nin einem positiven Corona-Fall seinem Job nicht nachgehen können. F.________ und\nG.________ hätten aufgrund der damaligen Quarantäne-Regelung somit am 16. Januar\n2022 nicht mit den anderen Team-Mitgliedern an die WM reisen können und hätten den\nCorona-Eingangstest am 16. Januar 2022 in X.________ nicht wie vom IBSF verlangt machen\nkönnen. Es sei der IBSF bzw. der Veranstalter gewesen, der entschieden habe, dass die\nbeiden Athleten nicht die gleiche Kabine hätten benützen dürfen, wie die anderen Athleten.\nDas habe er gar nicht entscheiden können und habe damit nichts zu tun gehabt. Die\nUmkleidekabinen würden der Bahn gehören. Er selber habe jeweils zu Hause übernachtet,\nsei aber jeden Tag ins Hotel gefahren. Nicht er habe entschieden/angewiesen, dass die\nbeiden an einem separaten Tisch hätten essen müssen. Dies sei K.________ von Swiss\nSliding gewesen. Dieser habe überhaupt nicht gewollt, dass die beiden im Speisesaal vom\nHotel essen würde, da er seine Athleten habe schützen wollen. Es stimme auch nicht, dass\ner Videos vom Training nicht oder nur widerwillig mit F.________ und G.________ geteilt\nhabe. Sie hätten alle gleichbehandelt. Sie seien mit fünf Kameras an der Bahn gewesen und\nhätten sich im Kreisel getroffen und allen Athletinnen ein Video-Feedback gegeben.\nF.________ und G.________ seien aber nicht ans Funkgerät gegangen, auch nicht auf seine\nNachfrage hin, ob sie ein Video-Feedback wollten. Sie hätten sich nicht der Mühe wert\ngefunden, mit ihm zu kommunizieren, seien nicht einmal ans Funkgerät gegangen. Sie\nhätten den ganzen Winter über einen Privattrainer gehabt, die Videos von ihm aber immer\nerhalten. Er habe die Videos auf dem Laptop gehabt und sie H.________ gegeben, welcher\nsie den Athletinnen weitergegeben habe. Auch stimme es nicht, dass er im Hotel einer\nServiererin gesagt hätte, die beiden hätten kein Corona-Zertifikat. Er hätte gar nicht im\nHotel übernachtet und sei nur ab und zu dort gewesen. Zudem hätte er F.________ und\nG.________ auch nicht vom Swiss Sliding-Bus abgewiesen. Er habe auch nie eine solche\nAnweisung gegeben. F.________ und G.________ seien - aufgrund ihres positiven Corona-\nTests - zuerst selbständig bzw. verspätet nach X.________ angereist. Zudem würden sie\nohnehin immer in ihrem Privatauto an die Wettkämpfe anreisen. Auch stimme es nicht, dass\ner die Wochenplanung nicht oder nur widerwillig F.________ und G.________ mitgeteilt\nhabe. Es sei aufgrund ihrer eigenen Faulheit gewesen, dass sie nicht zum Athletik-Training\ngegangen seien. Zudem sei es H.________ gewesen, welcher mit den Athleten die Athletik-\nTraining ausgemacht habe. Das Bahntraining gebe die Zeit vor, wann dieses stattfinde. Auch\ndas könne er gar nicht entscheiden, sondern nur kommunizieren - das gelte für alle Athleten\ngleich. Die Trainings seien am Team-Captains-Meeting am 16. Januar 2022 besprochen\nworden, gestützt darauf sei die Wochenplanung gemacht worden. Er müsse dies ja wissen,\ndamit er die Räume reservieren und bezahlen könne. F.________ und G.________ hätten -\nwie alle anderen Athleten - die Wochenzeiten erhalten. Die Kommunikation im Team sei\nüber den Frühstückstisch gelaufen und über WhatsApp. F.________ und G.________ seien\nganz normal in den Chat integriert worden. Er hätte sie über den ganzen Winter\ngleichbehandelt, auch anlässlich der WM. Die Anreise zur WM werde vom Verband\norganisiert, nicht von ihm. Auch Hotelbuchungen etc. würden über das Büro von Swiss\nSliding gemacht. Das sei den ganzen Winter über gleich gewesen. Die Schnelltests im Swiss\nSliding-Team seien von H.________ gemacht bzw. organisiert worden, nicht von ihm. Ob\nF.________ und G.________ diese gemacht hätten, könne er nicht beurteilen.\n\n7\nIm Nachgang an das Gespräch hat die angeschuldigte Person SSI verschiedene Unterlagen\nund Videos eingereicht, welche seine Aussagen belegen sollten.\n\n"}