{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-04-04", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-36_2025-04-04.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-36---Entscheid-vom-04-04-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "2b875be98d8a2734a6238773a6272865"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/36"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:55", "Checksum": "fc25769776350effbe2ffb17378162c4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/36\n\n 5\nhätte sie in X.________ nie jemand darauf angesprochen, ob sie ein negatives Corona-\nTestergebnis gehabt hätten. Auch hätten ihnen die Betreuer von Swiss Sliding erst Mitte\nWoche mitgeteilt, dass das Swiss Sliding-Team jeden Tag einen Selbsttest machen würde.\nVon Montag bis Mittwochabend hätten sie von dem nichts gewusst. Hinsichtlich\nUngleichbehandlung brachte G.________ vor, dass F.________ und sie sich am ersten Tag\nim Hotel beim Mittagessen zum Team hätten hinsetzen wollen, der Betreuer H.________\ndie beiden jedoch an einen anderen Tisch verwiesen hätte. Dies sei auch nach ihren\n(negativen) Corona-Selbsttests die ganze Woche so gewesen. Sie seien vom Team einfach\nausgeschlossen worden. Die angeschuldigte Person habe nicht im Hotel, sondern zuhause\nübernachtet. Für Besprechungen sei er aber nur zum anderen Tisch gegangen. F.________\nund sie hätten somit kaum Informationen erhalten. Auch hätten sie mit dem Schlitten in\nden Bus einsteigen wollen, seien aber abgewiesen worden. Zwar seien auch F.________ und\nsie von den Betreuern von Swiss Sliding gefilmt worden. Aber ein gemeinsames\nVideostudium, wie dies normalerweise üblich sei, habe es nicht gegeben. Sie \"hätte auch\nmehr zum Funk gehen können\", habe sich aber gedacht, wenn die angeschuldigte Person\nsie so ausschliesse, müsse sie \"auch nicht noch etwas von ihm hören\". Einmal sei auch die\nBedienung im Hotel auf sie zugekommen und hätte sie um ein gültiges Corona-Zertifikat\ngefragt. Sie vermute, dass die angeschuldigte Person der Bedienung mitgeteilt hätte, dass\nsie kein Zertifikat hätten. Ihre Vermutung sei, dass die angeschuldigte Person F.________\nund sie \"in die Pfanne [habe] hauen\" wollen , da sie sich gegen ihn durchgesetzt hätten.\nGemäss G.________ seien ihnen die Trainingszeiten nur auf ihre Nachfrage hin mitgeteilt\nworden. Sie hätten aber auf Nachfrage dann auch mitkommen dürfen. Im Bus hätten sie die\nMaske aufziehen müssen, die anderen Athletinnen jedoch nicht. Auch habe es einen\nTrainingsplan gegeben, wovon die beiden nichts gewusst hätten; sie hätten das erst\nherausgefunden, als sie Mitte Woche die Selbsttests gemacht hätten.\n\nIm Nachgang an das Gespräch reichten G.________ und ihr Vater SSI ein kurzes Video ein,\nin dem zu sehen ist, dass F.________ und sie beim Morgenessen an einem anderen Tisch\nals die anderen Athletinnen sassen.\n\n17. Am 8. März 2023 befragte SSI die angeschuldigte Person zu den Vorwürfen. Dieser führte\naus, er habe in den letzten 20 Jahren verschiedene Tätigkeiten als Trainer im Skeleton-Sport\nausgefüllt. In seiner Funktion als Trainer bei Swiss Sliding hätte ihm die Familie von\nF.________ nie den nötigen Respekt erbracht. Insbesondere hätten sie auch einen\nPrivattrainer gehabt. Die Familie von F.________ habe immer wieder versucht, Vorwürfe\ngegen seine Person zu machen. Diese Vorwürfe seien aber meist haltlos gewesen.\nHinsichtlich der SM brachte die angeschuldigte Person vor, dass das Problem bereits\nanlässlich der Qualifikation vom 10. bis am 17. Oktober 2021 in U.________ entstanden sei.\nDamals hätte er allen Athletinnen angeboten, ihre Schlitten zum Start zu bringen. Am\nVorabend der SM sei dann J.________, Sportchefin von Swiss Sliding, zu ihm gekommen\nund hätte ihm mitgeteilt, dass die Familie von F.________ Beschwerde eingelegt hätte, dass\ner ihre Schlitten nicht rechtzeitig zum Start hingelegt hätte. Bis dieses Problem geklärt\ngewesen sei bzw. weil der Vorwurf noch im Raum gestanden habe, hätte er den Athleten\nnicht anbieten können, die Schlitten zum Block zu bringen. Dies habe er der Familie von\nF.________ auch so mitgeteilt, insbesondere auch rechtzeitig vor dem Start. J.________\nhätte dieses Vorgehen zudem am Vorabend der SM auch gutgeheissen. Als Nationaltrainer\nsei er für die Betreuung an einer Schweizer Meisterschaft zudem gar nicht zuständig\ngewesen. Er hätte dort lediglich mitgeholfen. Hinsichtlich der WM brachte die\nangeschuldigte vor, bei der SM hätte sich herausgestellt, dass ein Athlet Corona-positiv\ngewesen sei, er aber am Rennen teilgenommen habe. Nach der SM habe der Weltcup in\nL.________ begonnen. Alle Athleten hätten vom Verband mehrmals ein Schreiben erhalten,\nwie sie mit einem positiven Corona-Fall oder Verdachtsfall vorzugehen hätten. Am 10.\n\n"}