{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-04-04", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-36_2025-04-04.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-36---Entscheid-vom-04-04-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "2b875be98d8a2734a6238773a6272865"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/36"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:55", "Checksum": "fc25769776350effbe2ffb17378162c4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/36\n\n 3\nCorona-Zertifikat gehabt. Die angeschuldigte Person habe die beiden aber sehr schlecht\nempfangen. So habe er zwei Meter Abstand gehalten und keine Hände geschüttelt. Dies,\nobwohl der Schnelltest vor Ort ebenfalls negativ gewesen sei. Die Bahnbegehung habe er\ndann in sehr schnellem Durchlauf und auch nicht richtig gemacht. Nachdem die\nangeschuldigte Person mit dem IBSF gesprochen habe, habe der IBSF G.________ und ihm\nmitgeteilt, dass sie sich beim Juniorenstart umziehen müssten. Das Ganze sei aber von der\nangeschuldigten Person ausgegangen. Sie hätten auch nicht richtig einlaufen können und\nauch die Schlitten hätten sie selber holen müssen. Ohne sein eigenes Auto wäre dies nicht\ngegangen. Das ganze Training sei dann sehr aufwendig gewesen. Nach dem Training hätten\nsie sich dann zu den anderen vom Team an den Tisch setzen wollen. Es habe aber geheissen,\ndass sie sich an einen anderen Tisch setzen sollten. Er habe dies als sehr grenzwertig\nempfunden. Es sei sodann zu einer angespannten Lage zwischen ihm, der angeschuldigten\nPerson und H.________ gekommen. Dieser habe die beiden dann auch nicht betreuen\nwollen. Zudem seien die beiden über nichts benachrichtigt worden, weil sie an einem\nanderen Tisch gesessen hätten. Sie hätten sich um alles selbst kümmern müssen. Die\nBetreuer hätten zwar über den Chat geschrieben. Trotzdem sei ihnen vieles gar nicht\nmitgeteilt worden. Auch hätten sie ihre Schlitten nicht im selben Schlittenraum vorbereiten\ndürfen wie die anderen. Sie hätten mit dem Auto rund 20 Minuten fahren müssen, um die\nKufen ihrer Schlitten schleifen zu können. Die Trainings seien sie somit mit alten Kufen\ngefahren. Für das Athletik-Training hätten sie FFP2 Masken anziehen müssen. Sie seien in\ndieser Woche \"wie der letzte Dreck\" behandelt worden. Es sei klar gewesen, dass nach solch\neiner Woche die Leistung am Renntag nicht wie gewohnt hätte abgerufen werden können.\nEs habe keinen Grund gegeben, wieso sie anders hätten behandelt werden sollen als die\nanderen.\n\n13. Am 8. Juni 2023 telefonierte SSI sodann mit I.________, Vorstandsmitglied vom Bob Club\nV.________. Dieser teilte SSI mit, dass G.________ und F.________ sich nicht sportlich\nverhalten hätten, da sie Anfang Januar 2022 eine Covid-Quarantäne zu früh verlassen\nhätten. Sie seien danach aufgrund dieser Geschichte abgestraft worden, indem Swiss Sliding\nihnen mitteilt habe, dass sie nicht an die WM gehen dürften. Der Bob Club V.________ habe\nSwiss Sliding dann aber gesagt, dass dies so nicht gehe. Daraufhin sei der Staff von Swiss\nSliding vom Vorstand zurückbeordert worden. Er (I.________) sei dann als\nVerbindungsperson eingesetzt worden, da die Fronten verhärtet gewesen seien. Er sei so\nauch Teil des Chats gewesen, zusammen mit der angeschuldigten Person, H.________ und\nallen anderen Athletinnen. Die Abklärungen, ob F.________ und G.________ überhaupt\nnach Z.________ gehen dürften, habe alle er gemacht und nicht der Verband. Der Verband\nhätte eigentlich bemüht sein sollen, dass seine Athletinnen anreisen können, hätte sie\nakkreditieren müssen etc. Der Support sei aber gleich null gewesen. Er habe das Gefühl\ngehabt, als ob der Verband den jungen Athleten eher noch Steine in den Weg legen wollte.\nAls F.________ und G.________ ein oder zwei Tage verspätet an die WM nach X.________\ngekommen seien, seien sie im Team nicht willkommen geheissen worden. So hätten sie zum\nBeispiel an einem separaten Tisch essen müssen. Das habe er als nicht korrekt empfunden\nund dies Swiss Sliding auch so gesagt. Er gehe davon aus, dass das Verhalten der\nangeschuldigten Person als Gegenreaktion angesehen werden könne, weil die beiden\nAthleten doch an der WM hätten teilnehmen dürfen. Er habe (am 21. Februar 2022) auch\nein Schreiben an Swiss Sliding vorbereitet, in welchem er den Verband auf das komische\nVerhalten der Betreuer aufmerksam gemacht habe.\n\n14. Am 30. Juni 2022 nahm SSI sodann mit der angeschuldigten Person Kontakt auf. Diese\nschilderte, die meldende Person - Vater von F.________ und E.________ - habe ihm im\nVorfeld zu den SM vorgeworfen, dass er deren Schlitten zu spät an den Start gebracht hätte.\nDas habe zuerst abgeklärt werden müssen, bevor er wieder Schlitten an den Start habe\n\n"}