{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-04-04", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-36_2025-04-04.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-36---Entscheid-vom-04-04-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "2b875be98d8a2734a6238773a6272865"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/36"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 04.04.2025 SSG 2024/E/36"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:55", "Checksum": "fc25769776350effbe2ffb17378162c4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/36\n\n9. Auch sei es anlässlich der Skeleton Junioren-Weltmeisterschaften [...] in X.________ (WM)\nzu einer Diskriminierung und Ungleichbehandlung sowie einer Verletzung der psychischen\nIntegrität von F.________ und seiner Freundin G.________ durch die angeschuldigte Person\ngekommen. Zuerst habe die angeschuldigte Person die beiden am 10. Januar 2022 an der\nSkeleton-Bahn im Y.________ gesehen und - obwohl die Selbstquarantäne von F.________\nan diesem Tag beendet gewesen sei - beim Verband bewirkt, dass sie für die WM\nsuspendiert worden seien. Erst aufgrund einer juristischen Intervention des Bob Clubs\nV.________ hätten die beiden dann doch nach Z.________ reisen dürfen. Anlässlich der\nWM seien sie durch die angeschuldigte Person sodann erneut diskriminiert worden. So\nhätten die beiden betroffenen Athleten u.a. teilweise an einem vom Schweizer Team\nseparaten Tisch essen müssen, der Bus von Swiss Sliding habe sie nicht zur Bahn befördert\nund sie hätten sich teils nicht in der gleichen Kabine wie die anderen Athleten umziehen\ndürfen. Zudem seien wichtige Informationen wie Übungszeiten und Trainings-Videos mit\nden beiden nicht oder nur widerwillig geteilt worden (Vorbringen 3).\n\nB. Vorabklärungen\n\n10. In der Folge tätigte SSI verschiedene Vorabklärungen:\n\n11. Am 18. Mai 2022 führte SSI mit G.________ ein Telefonat. Darin bestätigte diese die\nVorwürfe des Melders im Wesentlichen. Bezüglich der Junioren-WM in X.________ brachte\nsie insbesondere vor, F.________ und sie seien wegen ihrer Corona-Infektion einen Tag\nspäter als die anderen Athleten an die WM angereist. Beide seien vom internationalen Bobund Skeletonverband (IBSF) akkreditiert worden und ihre Corona-Tests seien negativ\ngewesen. Trotzdem habe der Chef vom IBSF ihnen anschliessend mitgeteilt, dass sie nicht\nin dieselbe Garderobe dürften, wie die anderen Athleten. Sie vermute, dass die\nangeschuldigte Person dem IBSF mittgeteilt habe, dass der IBSF es so handhaben solle. Nach\ndem Training hätten sie sich im Hotel zu den anderen Athleten und Betreuern hinsetzen\nwollen. H.________, der Masseur und Betreuer von Swiss Sliding, welcher auch an der WM\nals Betreuer vor Ort gewesen sei, hätte dann aber gesagt, dass sie sich nicht zum restlichen\nSkeleton-Team hinsetzen dürften. Während der Bahnbegehung habe er auch gesagt, dass\nsie Abstand halten müssten. F.________ und sie (G.________) seien sich wie Aussätzige\nvorgekommen und dies, obwohl die Corona-Tests negativ ausgefallen seien und sie genesen\ngewesen seien. Auch sei die Bedienung im Hotel auf F.________ und sie zugekommen und\nhätte ihnen gesagt, dass sie kein Zertifikat hätten, obwohl dies nicht stimme. Sie vermute,\ndass dies auch von der angeschuldigten Person aus gekommen sei. Auch die Information,\ndass das Schweizer Team jeden Tag einen Selbsttest gemacht habe, hätten sie erst ein paar\nTage später erhalten. Da die Betreuer von Swiss Sliding das Gefühl gehabt hätten, dass\nF.________ und sie noch immer Corona-positiv gewesen seien, hätten die beiden die ersten\nTage auch nur mit Maske im Team-Bus mitfahren dürfen. Auch hätten sie sich am ersten\nTag der WM nicht wie die anderen Athleten am Rodelstart umziehen dürfen. Sie vermute,\ndass dies auch die angeschuldigte Person im Hintergrund so organisiert habe. Letztlich\nhätten F.________ und sie immer nachfragen müssen, was das Programm sei, ansonsten\nwären die Informationen nicht bis zu den ihnen durchgedrungen. Die Vorkommnisse seien\ndem Verband bekannt, sie hätten sich aber nicht bei ihnen gemeldet.\n\n12. Am 25. Mai 2022 führte SSI sodann ein telefonisches Gespräch mit F.________. Auch er\nbestätigte die Vorwürfe des Melders im Wesentlichen. Bezüglich der WM in X.________\nbrachte F.________ im Wesentlichen vor, G.________ und er hätten dazu ein gültiges\n\n"}