49. Unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falls - es handelt sich hier im Vergleich mit weiteren Ethikfällen (auch unter dem Aspekt des Verfahrensaufwands und der Anzahl der Dokumente) um einen Fall geringer Komplexität - werden die Verfahrenskosten vor dem Schweizer Sportgericht auf CHF 1'000 festgelegt. Dabei ist festzuhalten, dass dieser Betrag bei Weitem nicht kostendeckend ist. 2. Verteilung der Verfahrenskosten