als VerfRegl- SSI 2022) vor, dass SSI die Nichteröffnung des Verfahrens bzw. dessen Einstellung verfügen, wenn sich im Rahmen ihrer Vorabklärungen bzw. Untersuchung der Verdacht eines Verstosses gegen das Ethik-Statut nicht ausreichend erhärten resp. belegen liess. Die Nichteröffnung bzw. Einstellung konnte von den Verfahrensbeteiligten innert 14 Tagen bei der DK angefochten werden (Art. 5.5 Abs. 4 Ethik-Statut 2022; Art. 14 Abs. 2 VerfRegl-SSI 2022).