40. Art. 1.2 Abs. 10 der Statuten von Swiss Olympic vom 24. November 2023 (Version mit Inkrafttreten am 1. Juli 2024) sieht vor, dass die Stiftung Schweizer Sportgericht für die Sanktionierung potenzieller Verstösse gegen das Ethik-Statut zuständig ist. Insbesondere ist die Stiftung Schweizer Sportgericht nach dieser Bestimmung zuständig für die Beurteilung von Fällen, die ihr durch die Stiftung Sport Integrity bezüglich potenzieller Verstösse gegen das Ethik-Statut des Schweizer Sports angetragen werden.