35. Mit Verfügung vom 29. Januar 2025 lud das Gericht die Parteien auf den 5. Februar 2025, 16.30 Uhr, zur Hauptverhandlung vor, und informierte darüber, dass diese in Form einer Videokonferenz durchgeführt werde. Ferner orientierte es über den in Aussicht genommenen Ablauf der Hauptverhandlung und teilte den Beteiligten mit, dass F._____ (E- Mail vom 20. Januar 2025) und B._____ (E-Mail vom 29. Januar 2025) auf die Teilnahme an der Hauptverhandlung verzichteten.