34. Mit Verfügung vom 23. Dezember 2024 teilte das Schweizer Sportgericht den Beteiligten mit, es erachte die Untersuchung als vollständig und gewährte ihnen eine Frist bis 10. Januar 2025 zur Einreichung von kurz begründeten Ergänzungsbegehren. Zudem wurde mitgeteilt, dass eine mündliche Verhandlung stattfinden werde.