33. SSI beantragte mit Stellungnahme vom 5. Dezember 2024 eine Stellungnahme, wobei inhaltlich im Wesentlichen auf die der Disziplinarkammer am 3. März 2023 eingereichte Stellungnahme verwiesen wurde. F._____ reichte am 5. Dezember 2024 eine Stellungnahme ein, die mit verschiedenen Beilagen versehen war (Unterlagen zu den Rechtsmittelverfahren Selektion Skeleton Olympische Winterspiele 2022). Er stellte Antrag auf Abweisung der Beschwerde. B._____ verzichtete mit E-Mail vom 2. Dezember 2024 auf eine solche Stellungnahme, gab jedoch zu Protokoll, sie stehe jederzeit für eine mündliche Stellungnahme zur Verfügung.