und F._____ (als Personen, welche potenziell angeschuldigt sein könnten [Art. 4 Abs. 3 lit. b VerfRegl) sowie Swiss Sliding (als nationaler Sportverband [Art. 4 Abs. 3 lit. a VerfRegl]) wurde eine Frist von 10 Arbeitstagen gesetzt, um die Parteistellung in vorliegendem Verfahren zu beantragen (Art. 5 Abs. 4 VerfRegl).