26. Mit Präsidialverfügung vom 6. Februar 2023 nahm die DK vom Eingang des Rechtsmittels Kenntnis und eröffnete ein Verfahren. SSI wurde eine Frist bis am 6. März 2023 gesetzt, um der Disziplinarkammer sämtliche bei ihr liegenden Verfahrensakten in dieser Angelegenheit zukommen zu lassen und eine Stellungnahme samt Anträgen einzureichen. 27. Am 3. März 2023 übermittelte SSI der DK die Akten und reichte eine Stellungnahme ein. Dabei stellte sie folgende Anträge: "1. Die Einsprache sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Allfällige Kosten seien dem Einsprecher aufzuerlegen."