"1. Der Entscheid der Meldestelle von Swiss Sport Integrity betreffend Verfahrenseinstellung bzw. Verzicht auf die Eröffnung einer Untersuchung im Fall PP/TTTT sei aufzuheben. 2. Es sei ein Verfahren gegen diverse Mitarbeiter bzw. Funktionäre von Swiss Sliding im Sinne des Ethik-Statuts und des Verfahrensreglements der Stiftung Swiss Sport Integrity betreffend Ethikverstösse und Missstände durchzuführen.