24. Mit Schreiben vom 24. Januar 2023 verfügte SSI die Einstellung des Verfahrens bzw. verzichtete auf die Eröffnung einer Untersuchung. Sie begründete dies zusammengefasst damit, seit der ersten Meldung im Oktober 2021 sei bei Swiss Sliding schnell und konsequent gehandelt worden; bis dahin seien bei der zuständigen Meldestelle für Ethik- Fragen von Swiss Sliding zu dieser Thematik keine Meldungen eingegangen. Aufgrund der erhaltenen Unterlagen und Informationen sei die zu sanktionierende Eingriffsschwelle bei keinem der in Frage kommenden Tatbestände erreicht.