19. Per E-Mail vom 18. März 2022 ersuchte SSI den Beschwerdeführer um Präzisierung der Meldung, weil diese gemäss der Aktenlage offenbar durch Swiss Sliding zumindest teilweise bereits abgehandelt worden war und somit vorbehältlich zusätzlicher Elemente diesbezüglich abzuschreiben sei. Gleichentags meldete sich der Beschwerdeführer sowohl telefonisch als auch per E-Mail, um Präzisierungen vorzunehmen und Dokumente nachzuliefern.