E-Mail Ethik-Meldestelle Swiss Sliding: "Meine Untersuchung in dieser Angelegenheit ist abgeschlossen. Meinen Bericht inkl. sämtlicher Akten habe ich am 22. Dezember 2021 an den Vorsitzenden des Entscheidrats von Swiss Sliding, RA R._____ […], gesandt. Seither liegt die Verfahrensleitung und damit auch die Zuständigkeit für Akteneinsichtsgesuche beim Vorsitzenden des Entscheidrats bzw. beim Entscheidrat und ich ersuche Sie höflich,