Gemäss gestriger Mitteilung werden Sie verschiedene Personen von Swiss Sliding bei den Strafverfolgungsbehörden anzeigen. Solange dies der Fall ist und solange allfällige Verfahren in diesem Zusammenhang laufen sollten, sehen wir keinen Anlass, uns mit Ihnen zu treffen." 17. Anhang 10 besteht aus einer E-Mail vom 2. November 2021 des Beschwerdeführers an I._____, einen ehemaligen Athletensprecher von Swiss Sliding, sowie dessen Antwort vom Folgetag, beide nachstehend in ihren vorliegend relevanten Passagen wiedergegeben.