E-Mail Beschwerdeführer: "Besten Dank für Ihre Ausführungen, welche so nicht stimmen. Seit den Zeiten von P._____ als aktive Sportlerin war die Personalie M._____ immer wegen der gleichen Vorwürfe im Verband Gesprächsthema. Dann sollten Sie natürlich Ihre Angestellten schützen, doch sind Sie auch den Athleten/Innen verpflichtet und nicht zuletzt auch dem Verband. Im Moment gilt die Unschuldsvermutung und seit wenigen Tagen wurde Swiss Sliding über den Ethikrat aktiv. Nach den neuerlichen und schriftlich vorliegenden Aussagen Ihres Angestellten, sollten Sie zum Schutz des Angestellten, der Athleten/Innen aber unseren Vorschlag annehmen.