Die Ethik-Meldestelle dürfte für die Sachverhaltsabklärungen und Befragungen zeitnah auf die Beteiligten zugehen, die Verfahrensleitung ist aber alleinige Sache der Ethik-Meldestelle, in die sich der Verbandsvorstand nicht einzumischen hat. Als Unternehmer werden Sie sicher Verständnis dafür haben, dass Swiss Sliding als Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern, darunter unsere Trainer, eine Fürsorgepflicht hat. Wir werden darum keine Vorverurteilung vornehmen, ehe die Vorwürfe nicht unabhängig untersucht worden sind […]."