{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-04-04", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-35_2025-04-04.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-35---Entscheid-vom-04-04-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "a21ba169be7b89a91809c170abd19bb1"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/35"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/35"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 04.04.2025 SSG 2024/E/35"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 04.04.2025 SSG 2024/E/35"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:56", "Checksum": "aef3b88896cdff6b60a49da82eb68c45", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/35\n\n \"Hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer Sprachnachricht und Ihrer SMS von\ngestern Sonntag Abend ca. 22 Uhr. Die Sprachnachricht war zum grössten Teil\nakustisch nicht verständlich. Sie lassen den (auch) im Sport geforderten Respekt und\ndie Sachlichkeit vermissen und scheinen verschiedene Sachen durcheinander zu\nbringen. Sie dürfen davon ausgehen, dass wir Ihr Benehmen nicht allzu lange weiter\nhinnehmen werden. Nachdem Sie sich nun offenbar entschieden haben, gegen\nverschiedene Verbandsvertreter und -mitarbeiter - darunter offenbar auch gegen\nmich und die Ethik-Meldestelle - Strafanzeige zu erstatten, teile ich Ihnen mit, dass\nich mit Ihnen keine weitere Korrespondenz mehr führen werde, bis sie anstelle von\nAndrohungen zu einem konstruktiven Verhalten im Sinne des Sports bereit sind.\nAnsonsten verweise ich auf die Art. 303 f. StGB. Man solle nicht mit Steinen werfen,\nwenn man im Glashaus sitzt.\"\n\n15. Die Anhänge 7 und 7a bestehen aus einer E-Mail der Meldestelle Ethik von Swiss Sliding an\nden Beschwerdeführer (7) und einer entsprechenden Antwort (7a), beide versandt am\n25. Oktober 2021 und nachstehend in ihren vorliegend relevanten Passagen\nwiedergegeben.\n\nE-Mail Meldestelle Ethik von Swiss Sliding:\n\"Der Vorstand von Swiss Sliding hat mir im Verlaufe der vergangenen Woche\nmitgeteilt, dass verschiedene Meldungen eingegangen seien, die möglicherweise\nVerstösse gegen den Code of Conduct von Swiss Sliding zum Inhalt hätten. Die\nentsprechenden Meldungen wurden mir vom Vorstand ebenfalls weitergeleitet. Da\nich letzte Woche ferienhalber abwesend [war], konnte ich erst heute auf die\nentsprechenden Meldungen reagieren. Als unabhängige Ethik-Meldestelle werde ich\nein Verfahren eröffnen und zunächst den Sachverhalt abklären. Dazu werde ich in\nerster Linie mit den involvierten Personen Gespräche führen.\"\n\n6\nE-Mail Beschwerdeführer:\n\"Ich bin froh dafür, dass Sie sich endlich darum kümmern müssen, denn Swiss Sliding\nkennt diese Vorwürfe seit längerer Zeit, seit mehreren Jahren.\"\n\n16. Eine Mitteilung von Swiss Sliding in der Sparte Skeleton, die dem Beschwerdeführer am\n25. Oktober 2021 durch G._____ per E-Mail übermittelt wurde, betrifft die Suspendierung\neines Skeleton-Nachwuchstrainers. In den Anhängen 8 und 9 sind nebst dieser Mitteilung\ndie E-Mails an den und vom Beschwerdeführer aufgeführt, alle gleichentags oder am\nFolgetag verfasst sowie nachstehend in ihren vorliegend relevanten Passagen chronologisch\nwiedergegeben.\n\nE-Mail an den Beschwerdeführer:\n\"Im Namen des Vorstandes und der Geschäftsleitung von Swiss Sliding sende ich eine\naktuelle Mitteilung der Sparte Selektion.\"\n\nMitteilung Swiss Sliding:\n\"Suspendierung Skeleton-Nachwuchstrainer\nEnde September 2021 wurden Vorwürfe ethischen Fehlverhaltens seitens eines\nSkeleton Nachwuchs-Trainers an die sportliche Leitung von Swiss Sliding und von\ndieser an den Verbandsvorstand herangetragen. Die Vorwürfe betreffen angebliche\nEreignisse in den Saisons 19/20 und 20/21. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die\nsportliche Leitung und der Verbandsvorstand nehmen die Vorwürfe ernst und haben\nsie nach Rücksprache mit den meldenden Personen an die unabhängige Ethik-\nMeldestelle des Verbandes zur Untersuchung weitergeleitet. Gleichzeitig sah man\naufgrund der lange zurückliegenden Ereignisse damals noch keinen Anlass,\nhinsichtlich der geplanten Betreuung der Nachwuchs-Athletinnen und -Athleten für\ndie Saison 21/22 Änderungen vorzunehmen. Am 21. Oktober 2021 wurden neue\nVorwürfe gegen denselben Trainer erhoben, welche sich am 19. Oktober 2019\nereignet haben sollen. Diese Meldung wird als Ergänzung der früheren Meldung an\ndie Ethik-Meldestelle zur Untersuchung weitergeleitet. Es gilt auch dafür die\nUnschuldsvermutung. Die Ereignisse haben im Skeleton Nachwuchs erhebliche\nUnruhe und Unsicherheiten ausgelöst. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem\nNachwuchs-Trainer und einigen Athletinnen und Athleten sowie deren Eltern ist stark\nangeschlagen. Damit für den unmittelbar bevorstehenden Saisonstart auf die\nsportliche Leistung fokussiert werden kann, und damit angesichts der bestehenden\nSpannungen sowohl die Athletinnen und Athleten wie auch der Trainer geschützt\nwerden können, hat der Vorstand von Swiss Sliding zusammen mit der sportlichen\nLeitung entschieden, den Skeleton-Nachwuchs-Trainer mit sofortiger Wirkung bis\nzum Abschluss der Untersuchung durch die Ethik-Meldestelle von seinen Tätigkeiten\nzu suspendieren. Sportchefin B._____ wird separat über die neue Organisation der\nBetreuung im Nachwuchs der Sparte Skeleton informieren.\"\n\nE-Mail Beschwerdeführer:\n\"Besten Dank für die Mitteilung. Leider hat auch hier der Verband zu spät reagiert.\nNatürlich gilt die Unschuldsvermutung, doch liegen schriftliche Unterlagen vor. Diese\nSituation hat sich jetzt auch auf die sportliche Ebene verlegt, mit nicht akzeptablen\nFolgen. Haben Sie einen Vorschlag, wie wir uns treffen können?\"\n\n"}