{"Signatur": "TA_SST_001", "Spider": "TA_SST", "Datum": "2025-04-04", "PDF": {"Datei": "TA_SST/TA_SST_001_SSG-2024-E-35_2025-04-04.pdf", "URL": "https://www.sportstribunal.ch/customer/files/82/SSG-2024-E-35---Entscheid-vom-04-04-2025_Anonymisiert.pdf", "Checksum": "a21ba169be7b89a91809c170abd19bb1"}, "Scrapedate": "2026-04-09", "Num": ["SSG 2024/E/35"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/35"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse 04.04.2025 SSG 2024/E/35"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero 04.04.2025 SSG 2024/E/35"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunaux d'arbitrage Tribunal du sport suisse "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunali arbitrali Tribunale dello sport svizzero "}], "ScrapyJob": "446973/77/350", "Zeit UTC": "09.04.2026 16:16:56", "Checksum": "aef3b88896cdff6b60a49da82eb68c45", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Schiedsgerichte Schweizer Sportgericht 04.04.2025 SSG 2024/E/35\n\n 1 Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung vom 17. Juni 2011, SR 415.0\n(Sportförderungsgesetz, SpoFöG).\n2 Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung vom 23. Mai 2012, SR 415.01\n(Sportförderungsverordnung, SpoFöV).\n2\nSwiss Sliding mitgeteilt. Die Athletinnen wurden nicht namentlich erwähnt, da diesen\nbei der Umfrage zugesichert wurde, dass die Namen anonym bleiben werden. Auch\nhier wurde der Sportchefin B._____ mitgeteilt, dass das so nicht weitergehen kann.\nWiederum geschah nichts. Im Trainingslager vom 17.10.2021 bis 24.10.2021 in\nY._____ wurden dann wieder massive Vorwürfe von den Athleten/Innen gemacht.\nAuf Grund dieser Vorkommnisse haben C._____ und meine Person, J._____ und deren\nVater K._____ sowie L._____ und deren Vater N._____ ein Einschreiben an den\nVerbandsvorstand von Swiss Sliding eingereicht. Am 21.10.2021 wurde durch Swiss\nSliding ein Verfahren eröffnet, dies viel zu spät und erst auf Druck des\neingeschriebenen Briefes. Der FV sowie die Geschäftsleitung von Swiss Sliding\nwussten seit 2015/2016, dass schwerwiegende Anschuldigungen gegen einen Trainer\nim Raum stehen. Wieder geschah nichts. Der Verband hätte viel früher, Jahre früher\nreagieren müssen. Doch wurde dieser Trainer immer gedeckt. Der Zusammenhang\nzwischen besagtem Trainer und Herr E._____ ist der Folgende: M._____ ist der\nZiehsohn von E._____, diese leben praktisch Tür an Tür. Aus diesem Grund wurde im\nVerband nie richtig hingeschaut, obwohl alle wussten, was läuft. F._____\n(Vizepräsident Swiss Sliding), der ja aussagt, im Turnverband mit solchen\nVorkommnissen aufgeräumt zu haben, hat sich auch nicht vorbildlich benommen,\nobwohl er wusste, was in der Vergangenheit geschehen ist, hat er keine Verfahren\neingeleitet. Dies geschah erst am 20.10.2021 auf Grund der Vorkommnisse in Y._____\nund erst nachdem ein eingeschriebener Brief an den Verband unterwegs war, da\nwurde gehandelt. Im Jahre 2014/2015 wurde einer Frau auf den Hintern gefasst,\ndann gab es noch viele andere Vorkommnisse, welche aufgedeckt werden müssen.\nDie Beilagen in schriftlicher Form und die obigen Sachverhaltsausführungen zeigen\nauf, dass folgende Ethikverstösse und Missstände seit Jahren vorliegen und dies von\nder Verbandsspitze bis hinunter zu den Trainern gedeckt wurde: Diskriminierung und\nUngleichbehandlung, Verletzung der psychischen Integrität, Verletzung der\nphysischen Integrität, Verletzung der sexuellen Integrität, Verletzung von\nMitwirkungspflichten (Information und Prävention), Verletzung der\nMitwirkungspflicht bei der Untersuchung von Verstössen gegen das Statut. Ich bitte\nSie, gegen alle involvieren Personen zu ermitteln und herauszufinden, wie es sein\nkonnte, dass so viele Jahre und mit besagtem Wissen der Beteiligten E._____,\nM._____, F._____, B._____, G._____ und eventuell Präsident O._____ die internen\nMechanismen betreffend Code of Conduct versagt haben. Dieses offensichtliche\nFehlverhalten der Verbandsspitze, der Geschäftsleitung inklusive Sportchef und\nSportchefin und der Trainer muss Konsequenzen haben.\"\n\n7. Soweit relevant enthalten die Beilagen zur Meldung den folgenden Inhalt:\n\n8. Bei Anhang 0 handelt es sich um eine E-Mail von H._____ vom 11. Oktober 2020 an E._____\n(inkl. E-Mail-Kopie an G._____), in welcher H._____ u.a. nachfolgende Bedenken bezüglich\nder Personalie M._____ äussert:\n\n\"Schliesslich haben wir gewisse Bedenken, was die Person von M._____ betrifft.\nAufgrund von Umständen, die Swiss Sliding bekannt sind, fehlt die\nVertrauensgrundlage im Zusammenhang mit M._____. Wir haben in diesem Punkt\neine Verantwortung unserer Athletin gegenüber […].\"\n\n9. Bei Anhang 1 handelt es sich um einen eingeschriebenen Brief vom 21. Oktober 2021 von\nK._____, N._____ und dem Beschwerdeführer, adressiert an den Vorstand von Swiss Sliding.\nDarin geht es um Vorkommnisse in einem Lager in Y._____ ab dem 17. Oktober 2021 unter\nder Betreuung von M._____. Beigefügt sind drei handschriftlich festgehaltene\n\n3\nVorkommnisse bezüglich M._____ Benehmen, datiert und unterschrieben. Enthalten ist\nnamentlich die folgende Passage:\n\n\"In Anbetracht der Berichte, die wir von den Athleten (n.b. unseren Kindern) erhalten\nhaben, und der Untätigkeit des Verbandes in Sachen M._____ sehen wir uns\ngezwungen, uns erneut an Sie zu wenden. Da im letzten Jahr keine Massnahmen zum\nSchutz der Athleten getroffen wurden, ersuchen wir: 1. die Suspendierung vom\nJugendtrainer M._____ per sofort; 2. die Einleitung einer internen Untersuchung\nwegen der Ihnen bekannten Vorfälle (wiederholten sexuellen Anspielungen\ngegenüber Athletinnen und Athleten); 3. die Suche und die Anstellung eines\ngeeigneten Jugendtrainers.\"\n\nIm Schreiben werden zudem strafrechtliche Schritte gegen M._____ vorbehalten.\n\n10. Bei Anhang 2 handelt es sich um eine - nachstehend in ihren relevanten Passagen -\nwiedergegebene E-Mail von F._____ vom 21. Oktober 2021 an den Beschwerdeführer, in\nwelcher er als Vorstandsverantwortlicher für Recht & Ethik von Swiss Sliding ausführt, was\nfolgt:\n\n"}