34. Dieser Parteivereinbarung und dem Antrag von SSI entsprechend sind die Kosten des Verfahrens A._____ aufzuerlegen. B. Parteikostenersatz 35. Gemäss Art. 25 Abs. 4 VerfRegl SSG kann SSI ein Ersatz der Parteikosten zugesprochen werden. Die angeschuldigte Person hat im Falle eines Freispruchs Anspruch auf ganzen oder teilweisen Ersatz der Parteikosten, sofern sie nicht in rechtlich vorwerfbarer Weise das 3 Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008, SR 272 (ZPO).